Welchen Bootsführerschein brauche ich?

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Skipper werden

Du träumst davon, als Skipper dein eigenes Boot zu führen? Zur Erfüllung dieses Traums ist es wichtig, den richtigen Bootsführerschein zu besitzen. In diesem Blog-Artikel erfährst du alles Wichtige zum Thema Bootsführerscheine.

 

Wann benötige ich welchen Bootsführerschein?

In Deutschland gibt es eine Vielzahl verschiedener Bootsführerscheine. Wir möchten mit diesem Artikel einen Überblick über die wichtigsten Bootsführerscheine in Deutschland geben und erklären, wann diese vorgeschrieben sind.

 

Sportbootführerschein-Binnen (SBF-Binnen)

Motorboote und Segelboote mit weniger Antriebsleistung als 15 PS dürfen auf den meisten Binnengewässern führerscheinfrei geführt werden.

Der Sportbootführerschein-Binnen unter Motor erlaubt das (nicht gewerbsmäßige) Führen von Motorbooten auf Binnengewässern mit mehr als 15 PS Antriebsleistung (5 PS auf dem Rhein) und einer Länge von bis zu 20 m (15 m auf dem Rhein).

Der Sportbootführerschein-Binnen unter Segel ist nur auf einigen Landesgewässern (z. B. in Berlin und Brandenburg) für Segelboote mit einer Segelfläche von mehr als 6 m2 rechtlich vorgeschrieben.

Um für die Prüfung zum Sportbootführerschein-Binnen zugelassen zu werden, muss man seinen Wohnsitz in Deutschland haben, mindestens 14 Jahre alt (SBF-Binnen unter Segel) oder 16 Jahre alt (SBF-Binnen unter Motor) sein und über ein ausreichendes Hör- und Sehvermögen sowie die körperliche und geistige Eignung verfügen (bescheinigt durch ein ärztliches Zeugnis).

 

Sportbootführerschein-See (SBF-See)

Für Segelboote ist in der Drei-Meilen-Zone und den Fahrwassern der Zwölf-Meilen-Zone kein Führerschein vorgeschrieben. Wenn Ihr Segelboot aber über einen Motor mit mehr als 15 PS verfügt, benötigen Sie ebenfalls den SBF-See.

Der SBF-See ist ein reiner Motor-Schein, es gibt ihn nicht wie den SBF-Binnen unter Motor und unter Segel.

Im Gegensatz zum SBF-Binnen gibt es beim SBF-See keine Beschränkung der Rumpflänge des Sportbootes. Mit dem SBF-See dürfen Sie also in der Drei-Meilen-Zone und den Fahrwassern der Zwölf-Meilen-Zone ein Sportboot mit einer beliebigen Länge führen.

Der SBF-See und der SBF-Binnen ergänzen sich: Mit dem SBF-Binnen darf man mit seinem Boot auf Binnenschifffahrtsstraßen unterwegs sein (d. h. auf den meisten Seen, Flüssen und Kanälen in Deutschland); mit dem SBF-See darf man in der Drei-Meilen-Zone sowie in den Fahrwassern der Zwölf-Meilen-Zone vor der deutschen Küste unterwegs sein.

Um für die Prüfung zum Sportbootführerschein-See zugelassen zu werden, muss man seinen Wohnsitz in Deutschland haben, mindestens 16 Jahre alt sein und über ein ausreichendes Hör- und Sehvermögen sowie die körperliche und geistige Eignung verfügen (bescheinigt durch ein ärztliches Zeugnis).

 

Bodenseeschifferpatent (BSP)

Der Sportbootführerschein-Binnen erlaubt das Führen von motorisierten Sportbooten auf den meisten deutschen Binnengewässern. Die wichtigste Ausnahme: Der Bodensee. Auf diesem dürfen nur Motorboote bis 6 PS Antriebsleistung und Segelboote mit einer Segelfläche von bis zu 12 m2 führerscheinfrei geführt werden.

Weil viele Regeln auf dem Bodensee von den jeweiligen nationalen Schifffahrtsordnungen der drei Anrainerstaaten Deutschland, Schweiz und Österreich abweichen, haben sich die drei Länder darauf geeinigt, dass zum Befahren des Bodensees ein eigener Bootsführerschein verlangt wird: Das Bodenseeschifferpatent.

Dieses ist vorgeschrieben für Motorboote mit mehr als 6 PS Antriebsleistung und für Segelboote mit einer Segelfläche von mehr als 12 m2.

Um für die Prüfung zugelassen zu werden, muss man seinen Wohnsitz in Deutschland haben, mindestens 14 Jahre alt (Segel) oder 18 Jahre alt (Motor) sein und über ein ausreichendes Hör- und Sehvermögen sowie die körperliche und geistige Eignung verfügen (bescheinigt durch ein ärztliches Zeugnis).

 

Weiterführende Befähigungsausweise: SKS, SSS, SHS

Außerhalb der Drei-Meilen-Zone und den Fahrwassern der Zwölf-Meilen-Zone herrscht keine Führerscheinpflicht. Das bedeutet, dass man an der deutschen Küste in der Drei-Meilen-Zone sowie in den Fahrwassern der Zwölf-Meilen-Zone den SBF-See vorweisen können muss – außerhalb dieser Zonen gelten die Regeln der KVR und es muss zum Führen eines Sportbootes kein Bootsführerschein vorhanden sein. Sobald man in die Hoheitsgewässer (i. d. R. Zwölf-Meilen-Zone) eines anderen Anrainerstaates einfährt, gelten wieder andere Regeln.

Auch wenn es also in gewissen Gebieten erlaubt ist, ein Schiff führerscheinfrei zu führen, ist es ratsam, diese Gebiete nur zu befahren, wenn man über die nötigen Fähigkeiten verfügt. Wenn ein Unfall passiert, kann man zwar nicht dafür bestraft werden, nicht über einen gewissen Führerschein zu verfügen – sehr wohl aber dafür, ohne die nötigen Fähigkeiten ausgefahren zu sein (Fahrlässigkeit).

 

Geltungsbereiche der weiterführenden Befähigungsausweise

Die Ausbildung zum Sportküstenschifferschein (SKS) befähigt einen Schiffsführer zum Führen (auch gewerblich) einer Yacht in Küstengewässern bis 12 sm vor der Küste.

Die Ausbildung zum Sportseeschifferschein (SSS) befähigt einen Schiffsführer zum Führen (auch gewerblich) einer Yacht in Küstengewässern bis 30 sm vor der Küste sowie in der gesamten Ost- und Nordsee, dem Ärmelkanal, dem Bristolkanal, der Irischen und Schottischen See, dem Mittelmeer und dem Schwarzen Meer.

Die Ausbildung zum Sporthochseeschifferschein (SHS) befähigt einen Schiffsführer zum Führen (auch gewerblich) einer Yacht in allen Meeren weltweit.

 

Weitere Informationen darüber, welche Bootsführerscheine es in Deutschland gibt, und in welcher Reihenfolge man diese Führerscheine am besten erlangt, finden Sie in unseren Infotexten Bootsführerscheine in Deutschland und Die beste Reihenfolge der Bootsführerschein-Prüfungen.

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